Auch wenn die EU-Altautodirektive wie erwartet in ihrer jetzigen Form umgesetzt wird, bleibt dem Verwerter auf der Einnahmenseite grundsätzlich Verhandlungsspielraum. Darauf verwies der Abfallrechtsexperte Markus W. Pauly bei einer Fachtagung in Berlin. Die Verordnung regele zwar, dass der Letztbesitzer sein Fahrzeug ...
„Verwertern bleibt Verhandlungsspielraum"
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