Verwaltungsgericht erklärt Abfallgebühren der Stadt Göttingen per Urteil für nichtig

Kommune kalkuliert die Müllgebühren seit 1988 falsch / Stadt will neu rechnen

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Das Verwaltungsgericht Göttingen hat die Abfallgebühren der Stadt für nichtig erklärt. In dem Ende Juli ergangenen Urteil begründet das Gericht die Entscheidung zum einen damit, dass der Abgabeschuldner nicht korrekt bezeichnet worden ist (Az. 3 A 477/09). Zum anderen kalkuliere die Stadt noch immer die ...

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