Einwurf in die Tonne ist Bereitstellung und keine Überlassung Die nachträgliche Trennung von Wertstoffen und Restmüll in Wohnanlagen in Salzgitter durch einen Dienstleister für Abfallmanagement verstößt nicht gegen das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz und auch nicht gegen das Niedersächsische ...
Verwaltungsgericht Braunschweig hält nachträgliche Trennung für rechtens
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