Vergabekammer bei gesetzwidrig vergebenen Dienstleistungskonzession zuständig

Nachprüfungsinstanzen müssen auch abfallrechtliche Fragen prüfen

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Bei einer gesetzwidrig vergebenen Dienstleistungskonzession ist für den Klageweg die Vergabekammer zuständig. Dies folgt aus einem Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 18.06.2012 (Aktenzeichen X ZB 9/11): „Wird ein Anspruch auf Einhaltung der Bestimmung über das Vergabeverfahren darauf gestützt, dass die ...

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