Gerichte erkennen Merkblätter, Leitfäden und Richtlinien nicht an Unternehmen, die über eine Genehmigung zur Verfüllung von Gruben oder Tagebauen mit Abfällen verfügen, kön- nen strafrechtlich belangt werden, auch wenn sie die Anforderungen der Genehmigung einhalten. Das betont der Münchner Rechtsanwalt Josef ...
Verfüllung in Gruben bewegt sich strafrechtlich auf schmalem Pfad
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