Handelsunternehmen, welche unter anderem zur Rücknahme von Elektroaltgeräten verpflichtet sind, können sich von der Pflicht zur Stellung eines Abfallbeauftragten befreien lassen. Das berichtet der Verband zur Rücknahme und Verwertung von Elektro- und Elektronikgeräten (VERE). VERE habe in Kooperation mit mehreren ...
VERE: Händler brauchen keinen Abfallbeauftragten
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