Der Gesetzgeber sollte nach Auffassung des Bundesverbandes der Deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE) bei der Novellierung der 17. Bundesimmissionsschutzverordnung auf anspruchsvollere Grenzwerte verzichten, als nach der EU-Abfallverbrennungsrichtlnie vorgesehen sind. Durch die Schlussanträge des Generalanwalts ...
„Verbandposition durch Generalanwalt bestätigt”
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