Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat die Abfallgebührensatzung des Landkreises Ostvorpommern für nichtig erklärt. Kritik übten die Richter dabei vor allem an der undurchsichtigen und oft fehlerhaften Kalkulation der Müllgebühren und am Zustandekommen der Satzung. So sei die Abschreibungsdauer ...
Urteil: Satzung für Abfallgebühren nichtig
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