Ein Müllsammelfahrzeug darf nur dann mit einem gelben Rundumblinklicht ausgerüstet werden, wenn es von einem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) oder von einem beauftragten Dritten im Rahmen der öffentlichen Aufgabe Abfallentsorgung eingesetzt wird und dabei zugleich „müllabfuhrtypischen“ ...
Urteil: Nur Müllfahrzeuge von örE dürfen Blinklichter tragen
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