Ein Hauseigentümer muss für ausstehende Abfallgebühren seiner Mieter aufkommen. Das hat das Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weinstraße entschieden (Urteil vom 21. März, Aktenzeichen: 4 K 866/12.NW). In dem Fall hatte ein Hauseigentümer gegen den Bescheid der Stadt Pirmasens geklagt, die nicht gezahlte ...
Urteil: Hauseigentümer muss Gebühren für Mieter nachzahlen
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