Unbepfandete Einweggetränkeverpackungen dürfen nicht an Branchenlösungen teilnehmen, sondern müssen in dualen Systemen lizenziert werden. Das hat das Verwaltungsgericht Arnsberg in einem Urteil entschieden (Aktenzeichen: 8 K 225/13 vom 16.12.2013). Die Richter wiesen eine Klage eines Fruchtsaftherstellers ab, der ...
Urteil: Getränkekartons müssen weiter im dualen System lizenziert werden
Branchenlösung nicht erlaubt / Klage von Fruchtsaftshersteller abgewiesen
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