Der Eigentümer eines Grundstücks kann neben seinen Mietern oder Pächtern als öffentlich-rechtlicher Abfallbesitzer angesehen werden und darf daher für die Entrichtung von Abfallgebühren herangezogen werden. Eine entsprechende Entscheidung des sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom Februar dieses Jahres wurde ...
Urteil bestätigt: Eigentümer von Grundstück muss zahlen
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