Urteil: Abfallgemische nicht zwingend Abfall zur Beseitigung

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Überlassung nur, wenn beseitigungspflichtige Reststoffe übrigbleiben Abfallgemische sind nicht zwingend als Abfall zur Beseitigung einzustufen. Es kann sich dabei ebensogut um Abfall zur Verwertung handeln. Zu dieser Auffassung gelangte das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht, Münster. Die Annahme eines ...

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