Bürger erfolgreich gegen Abfallsatzung vor Verwaltungsgericht Kassel Dass Gewerbekunden für die Deponierung von Restmüll weniger zahlen müssen als privaten Haushalte hält das Verwaltungsgericht Kassel für einen „Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz“ des Artikels 3 des Grundgesetzes. Das geht ...
Unterschiedliche Deponiegebühren Verstoß gegen Gleichheitsgrundsatz
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