Unsortierter Bauschutt ist laut OVG Abfall

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Unsortierter Bauschutt aus dem Abriß eines Wohnhauses ist Abfall und muß vom Besitzer ordnungsgemäß entsorgt werden. Diese Grundsätze gehen aus einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz hervor. Das Bundesverwaltungsgericht in Berlin hat die Entscheidung inzwischen bestätigt und ...

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