Die vom Hamburger Senat beschlossene Novellierung des Hamburger Naturschutzgesetzes sieht eine erhebliche Ausweitung der Mitwirkungs- und Klagerechte der anerkannten Naturschutzverbände vor. Dem Gesetzentwurf zufolge, der der Bürgerschaft zugeleitet wird, sind die Verbände in einer ganzen Reihe von Verfahren neu ...
Umweltverbände sollen mehr Rechte erhalten
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -