Umstellung auf Bündelsammlung ohne Neuausschreibung

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Die Erste Vergabekammer Rheinland-Pfalz hat den Nachprüfungsantrage eines Entsorgers zurückgewiesen, der in der Umstellung der Altpapiersammlung von Bündeln auf Tonnen eine unzulässige De-facto-Vergabe sah und eine Neusauschreibung für erforderlich hielt. Der bestehende Vertrag, der einem anderen Entsorger ...

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