Getrockneter Restmüll ist Abfall zur Beseitigung und nicht Abfall zur Verwertung. Das sagte Eckard Willing vom Umweltbundesamt (UBA), Berlin, in einer Einschätzung zum derzeit diskutierten Trockenstabilat-Verfahren von Prof. Klaus Wiemer, Witzenhausen. Beim Trockenstabilat-Verfahren wird der Restmüll unter ...
UBA: Stabilat bleibt Abfall zur Beseitigung
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