Strom aus alternativen Energien müssen die Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) zwar abnehmen, nicht aber seine Einspeisung ins Netz bezahlen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden und damit die Klage eines norddeutschen Rechtsanwalts gegen die Energieversorgung Weser-Ems (EWE) in Oldenburg ...
Stromeinspeisung auf Kosten des Erzeugers
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