Stadt muss für Einsatz von giftigem Löschschaum haften

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Die Stadt Baden-Baden muss die Schäden eines Feuerwehreinsatzes auf einem privaten Grundstück in Baden-Baden übernehmen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am vergangenen Donnerstag in Karlsruhe in einem Grundsatzurteil entschieden (Az.: III ZR 54/17, 14.06.2018) und damit die Rechtsprechung der Vorinstanzen ...

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