Das Lagern und Sortieren von Bauschutt ist neben einem allgemeinen Wohngebiet grundsätzlich nicht zulässig. Dies hat die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Mainz entschieden und damit der Stadt Mainz recht gegeben, die mit sofortiger Wirkung die Nutzung eines Areals als Container-Lagerplatz für Bauschutt, Holz und ...
Sortieren von Bauschutt in Wohngebiet unzulässig
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