Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat die Klage einer Anwohnerin der Zentraldeponie Leppe in Lindlar gegen den so genannten „Schwarzen Kegel“ als unbegründet abgewiesen. „Das Eigentum der Klägerin an ihrem Grundstück vermittelt ihr kein Recht, nicht neben einer Deponie wohnen zu müssen“. Auch ...
„Sichtbarkeit einer Deponie muss hingenommen werden“
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