„Sichtbarkeit einer Deponie muss hingenommen werden“

|
|

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat die Klage einer Anwohnerin der Zentraldeponie Leppe in Lindlar gegen den so genannten „Schwarzen Kegel“ als unbegründet abgewiesen. „Das Eigentum der Klägerin an ihrem Grundstück vermittelt ihr kein Recht, nicht neben einer Deponie wohnen zu müssen“. Auch ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

Kategorie des Artikels
- Anzeige -