Seifen aus Deinkingprozess nicht von REACh betroffen

|
|

Seifen, die im Deinkingprozess in Papierfabriken produziert und genutzt werden, müssen nicht nach der europäischen Chemikalienverordnung REACh registriert werden. Darauf weist die Internationale Forschungsgemeinschaft Deinking- Technik (Ingede) hin. Laut einem Schreiben des Bundesamts für Arbeitsschutz und ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

Kategorie des Artikels
- Anzeige -