Die Auslegung der EG-Abfallverbringungsverordnung in den Schlussanträgen des EuGH-Generalanwalts Philippe Léger (Rechtssache C-277/02) schränkt den Export von Abfällen zur Verwertung aus der Bundesrepublik in erheblichem Maße ein. Für manche Stoffströme, etwa für Altholz, kommt diese Auslegung einem ...
„Schlussanträge kommen Exportverbot gleich”
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