„Schlussanträge kommen Exportverbot gleich”

|
|

Die Auslegung der EG-Abfallverbringungsverordnung in den Schlussanträgen des EuGH-Generalanwalts Philippe Léger (Rechtssache C-277/02) schränkt den Export von Abfällen zur Verwertung aus der Bundesrepublik in erheblichem Maße ein. Für manche Stoffströme, etwa für Altholz, kommt diese Auslegung einem ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

Kategorie des Artikels
- Anzeige -