Die Gewerkschaft ver.di muss nach einem Streik in Bonns Müllverbrennungsanlage Schadenersatz zahlen. Das entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt (Az.: 1 AZR 96/02). Das Gericht lehnte damit einen Revisionsantrag der Gewerkschaft gegen ein vorinstanzliches Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln ab. Mit dem ...
Schadenersatz nach Streik in MVA
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