Schadenersatz nach Streik in MVA

|
|

Die Gewerkschaft ver.di muss nach einem Streik in Bonns Müllverbrennungsanlage Schadenersatz zahlen. Das entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt (Az.: 1 AZR 96/02). Das Gericht lehnte damit einen Revisionsantrag der Gewerkschaft gegen ein vorinstanzliches Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln ab. Mit dem ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

Kategorie des Artikels
- Anzeige -