Schachteln besser ins Altpapier statt auf Kompost

Gebrauchte Faltschachteln sind besser im Altpapier aufgehoben als im Biomüll. Zu diesem Ergebnis kommt der Fachverband Faltschachtel-Industrie (FFI). Anlass für diese Aussage ist, dass Kunden aus der Markenartikelindustrie und dem Handel vermehrt auf Faltschachtelhersteller zugehen, weil sie aus Marketing-Gründen die Kompostierbarkeit bzw. biologische Abbaubarkeit ihrer faserbasierten Verpackungen auf den Verpackungen oder in ihrer Produktwerbung ausloben und herausstellen wollen, berichtet der FFI. Attribute wie „Kompostierbarkeit“ oder „biologische Abbaubarkeit“ sollen dem Verbraucher eine besondere „Natürlichkeit“ des Verpackungsmaterials vermitteln, die am Ende der Nutzungsdauer der Natur nicht schadet.

Nach Auffassung des Verbandes ist aber das werkstoffliche Recycling gebrauchter Faltschachteln aus Karton über den Altpapier-Kreislauf grundsätzlich immer der Kompostierung von Faltschachteln vorzuziehen. Denn über die stoffliche Verwertung der Fasern über das Altpapier bleibe das Fasermaterial erhalten und werde mehrmals wiederverwendet. Zudem werde das in den Holz- bzw. Altpapier-Fasern vorhandene CO2 über die mehrmaligen Kreisläufe gebunden. Im Gegensatz dazu gehe das Fasermaterial dem Altpapier-Kreislauf bei der Kompostierung verloren und das bis dahin gebundene CO2 werde freigesetzt, was sich letztlich negativ auf den Treibhauseffekt auswirkt.

Aus Sicht des FFI ist die Kompostierung von Faltschachteln als biologische Verwertung gleichwohl ein alternativer stofflicher Verwertungspfad. Der Verband hat zum Thema das Fact Sheet „Bioabbaubarkeit und Kompostierbarkeit von Faltschachteln“ erstellt. Es gibt auf zwölf Seiten einen Überblick über den rechtlichen Rahmen, über die Arten der Kompostierung und analytische Bestimmungen. Es soll den Herstellern und Verwendern von Faltschachteln Hintergrundinformationen zur „Kompostierbarkeit“ und „biologischen Abbaubarkeit“ liefern und vorhandene Normen und Standards erläutern, anhand derer diese Eigenschaften überprüft werden können.

Das Fact Sheet „Bioabbaubarkeit und Kompostierbarkeit von Faltschachteln“ kann von der FFI-Geschäftsstelle angefordert werden.  

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