Durch das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Rheinland-Pfalz zur Rechtmäßkeit der Andienungspflicht für Sonderabfälle wird die Sonderabfall-Management-Gesellschaft mbH (SAM) ihre bisherige Arbeit nicht im gleichen Umfang fortsetzen können. Das Gericht habe den Anwendungsbereich der durch die ...
“SAM kann Arbeit nicht wie bisher fortsetzen"
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