Nebenprodukte aus der Holzbearbeitung und der Herstellung von Platten und Möbeln sind kein Abfall im Sinne des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes. Darauf hat der Deutsche Holzwirtschaftsrat (DHWR), Wiesbaden, in einem Schreiben an die Bundesministerien für Umwelt, Wirtschaft sowie Landwirtschaft und Forsten ...
“Sägenebenprodukte sind keine Abfall"
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