BFH bestätigt Passivierungsverbot von Aufwandsrückstellungen Unternehmen dürfen für die Verpflichtung zur Entsorgung ihres eigenen Abfalls, die auf dem Abfallgesetz resultieren, keine Rückstellungen bilden. Das geht aus einem jetzt veröffentlichen Urteil des ersten Senats des Bundesfinanzhofes in München ...
Rückstellungen für die Entsorgung eigenen Abfalls sind nicht zulässig
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -