Über die abfallrechtliche Bewertung von Rücknahmesystemen für Alttextilien seitens des Handels wie auch durch private Entsorger bestehen noch erhebliche Unsicherheiten, zumal eine abschließende gerichtliche Klärung noch nicht erfolgt ist. Zu diesem Fazit gelangen Ralf Gruneberg und Stefanie Pieck von der Kölner ...
„Rücknahme von Altkleidern im Handel ist anzeigepflichtige gewerbliche Sammlung“
Gruneberg und Pieck: Gerichtliche Klärung noch nicht erfolgt
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -