Rückblende EUWID berichtete in seiner Ausgabe vom 7. Oktober 2003

„OVG Münster hat keine Zweifel am Ablagerungsverbot ab 2005“

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Das Oberverwaltungsgericht Münster hat in einem Mitte August gefassten Beschluss die Rechtmäßigkeit des Ablagerungsverbotes für unvorbehandelte Siedlungsabfälle bestätigt. Etwaige Verstöße gegen das EG-Recht, wie sie das Verwaltungsgericht Koblenz im Verfahren des Deponiezweckverbands Eiterköpfe gegen das ...

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