Das Oberverwaltungsgericht Münster hat in einem Mitte August gefassten Beschluss die Rechtmäßigkeit des Ablagerungsverbotes für unvorbehandelte Siedlungsabfälle bestätigt. Etwaige Verstöße gegen das EG-Recht, wie sie das Verwaltungsgericht Koblenz im Verfahren des Deponiezweckverbands Eiterköpfe gegen das ...
Rückblende EUWID berichtete in seiner Ausgabe vom 7. Oktober 2003
„OVG Münster hat keine Zweifel am Ablagerungsverbot ab 2005“
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