Die Europäische Kommission stellt die Leistungsverträge der Dualen System Deutschland AG (DSD) mit den Entsorgern vom Kartellverbot des EG-Vertrages frei und begrenzt ihre Laufzeit bis zum 31. Dezember 2003. Die DSD-Entsorgerverträge sollten ursprünglich bis Ende 2007 laufen und werden mit der Entscheidung um vier ...
Rückblende EUWID berichtete in seiner Ausgabe vom 25. September 2001
Laufzeit der DSD-Leistungsverträge wird auf Ende 2003 begrenzt
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