Ein “Normalbürger” mußte 1995 noch nicht wissen, daß die Verwendung teerölimprägnierter Bahnschwellen im Garten aus Umweltgründen strafbar ist. In einem Urteil bestätigte der Erste Strafsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg (OLG) einen Freispruch des Amtsgerichts Brake (Kreis Wesermarsch) vom April in ...
Richter befanden über Bahnschwellen im Garten
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