R1-Verwertung befreit Betriebe nicht von Anschlusszwang

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Die Entsorgung von Gewerbeabfällen in einer Anlage mit dem Verwerterstatus R1 befreit Betriebe nicht vom Anschluss- und Benutzungszwang des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers. Das hat das Verwaltungsgericht Köln in einem Urteil vom 18. November entschieden (Aktenzeichen: 14 K 6786/12). Die Behauptung, jeder ...

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