In einem weiteren Urteil hat eine Kommune im Streit um die Mitbenutzungsentgelte für die Altpapierentsorgung recht bekommen. Konkret stritten sich der Rhein-Pfalz-Kreis und der Systembetreiber Reclay vor dem Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße um das Mitbenutzungsentgelt für das Jahr 2019. Der Anspruch des Kreises auf Zahlung samt Verzugszinsen sei auch in der Höhe voll gerechtfertigt, urteilte das Gericht (Az.: 4 K 137/22.NW). Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig. ...
PPK-Mitbenutzung: Auch VG Neustadt verurteilt Systembetreiber zur Zahlung
Ähnliche Artikel
© 2023 EUWID Europäischer Wirtschaftsdienst GmbH | Alle Rechte vorbehalten.
Hinweis zum Urheberrecht Die einzelnen von EUWID veröffentlichten Artikel, Tabellen und sonstigen Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und ausschließlich zum eigenen Gebrauch des Kunden und seiner Mitarbeiter bestimmt. Sofern keine weitergehende Lizenzvereinbarung besteht, darf lediglich ein Ausdruck erstellt werden, der in Form eines betriebsinternen Umlaufs an einem einzelnen, mit dem Kunden vereinbarten Standort weitergegeben wird. Das digitale Verbreiten von EUWID-Inhalten, insbesondere per Intranet oder per E-Mail, betriebsintern, konzernweit oder außerhalb des Unternehmens ist nicht erlaubt und stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar. Mehr lesen Sie in unseren FAQ.