In einem weiteren Urteil hat eine Kommune im Streit um die Mitbenutzungsentgelte für die Altpapierentsorgung recht bekommen. Konkret stritten sich der Rhein-Pfalz-Kreis und der Systembetreiber Reclay vor dem Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße um das Mitbenutzungsentgelt für das Jahr 2019. Der Anspruch des Kreises auf Zahlung samt Verzugszinsen sei auch in der Höhe voll gerechtfertigt, urteilte das Gericht (Az.: 4 K 137/22.NW). Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig. ...
PPK-Mitbenutzung: Auch VG Neustadt verurteilt Systembetreiber zur Zahlung
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