„Passive“ Endgeräte bald im ElektroG-Anwendungsbereich

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Künftig müssen auch Hersteller von Steckdosen, Lichtschaltern und Verlängerungskabeln ihre Produkte nach den Vorgaben des ElektroG registrieren und melden. Bisher wurden diese sogenannten „passiven" Endgeräte, die Ströme lediglich durchleiten, anders als in vielen EU-Staaten in Deutschland nicht als Elektro- ...

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