Unternehmen, die Abfälle anderen Firmen zur Entsorgung weitergeben, haften nicht stets bis zur endgültigen Beseitigung des Abfalls. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in einem Urteil letzten Donnerstag festgestellt (Az.: OVG 11 B 5.05). Wie das Gericht mitteilte, erklärte der 11. Senat des OVG ...
OVG-Urteil zu den Grenzen der Entsorgungspflicht
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