Der hessische Abfallzweckverband Darmstadt-Dieburg (ZAW) ist mit seiner Klage gegen die Duales System Deutschland GmbH (DSD) auf angemessene Anpassung der Mitbenutzungsentgelte für die Sammlung von Verkaufverpackungen aus Papier, Pappe und Karton (PPK) gescheitert. Das Oberwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG ...
OVG NRW weist Berufung im Streit um Mitbenutzungsentgelte für PPK ab
ZAW Darmstadt-Dieburg unterliegt DSD / Revision nicht zugelassen
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