OVG Münster lässt gewerbliche Blaue Tonnen im Rhein-Kreis Neuss vorerst zu

Gericht argumentiert mit aktueller und möglicher neuer Rechtslage

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Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster hat gewerbliche Altpapiersammlungen über Blaue Tonnen im Rhein-Kreis Neuss per Eilbeschluss vorläufig zugelassen. In dem bereits Ende Mai gesprochenen Beschluss (Az. 20 B 1502/10 und 20 B 1503/10) haben die Richter in Münster wie zuvor andere ...

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