OLG Hamm erklärt Bring-or-Pay-Klausel in Anlieferungsvertrag zum RZR II für nichtig

AGR strebt höchstrichterliche Entscheidung durch Bundesgerichtshof an

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Das Oberlandesgericht Hamm hat eine Bring-or-Pay-Klausel in einem Anlieferungsvertrag zur Müllverbrennungsanlage RZR Herten II der Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet (AGR) für nichtig erklärt. Die entsprechende Klausel im Vertrag zwischen der AGR und dem Krefelder Entsorger C.C. Umwelt benachteilige den ...

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