Der Auftrag einer Gemeinde über die energetische Verwertung ihres Klärschlamms in der Zementherstellung muss ausgeschrieben werden. Das hat das Oberlandesgerichts Düsseldorf (Az.: VII-Verg 69/11 vom 7. November 2012) in einem Beschluss festgestellt, mit dem es die Beschwerde gegen einen Beschluss der Vergabekammer ...
OLG: Auftrag über Klärschlammverwertung muss europaweit ausgeschrieben werden
Zur Zementherstellung eingesetzter Schlamm ist Abfall zur Verwertung
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