Nur im Falle der sicheren Wiederverwendung ist Gülle Nebenprodukt und nicht Abfall

Vorabentscheidung des EuGH zu Auflagen der irischen Umweltbehörde

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Gülle eines Schweinemastbetriebs, die bis zur Auslieferung an Landwirte zwischengelagert, und dann zur Düngung von Flächen eingesetzt wird, ist kein Abfall im Sinne der EU-Abfallrahmenrichtlinie, sondern ein Nebenprodukt. Dies entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Vorabentscheidungsersuchen des ...

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