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Hersteller und Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten müssen unter Umständen auch weiterhin eine Gebühr für die Aufhebung ihrer Registrierung bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) zahlen. Darauf verweist die EAR in ihrem aktuellen Newsletter. Zwar sei der entsprechende Gebührentatbestand mit ...

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