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Das Land Nordrhein-Westfalen darf die DB Netz AG nicht für die Kosten der Kampfmittelräumung im Zusammenhang mit dem Bau der Schienen-Trasse des Rhein-Ruhr-Express (RRX) in Anspruch nehmen. Zahlungspflichtig sei vielmehr die Bundesrepublik Deutschland, entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf (Aktenz. 6 K ...

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