Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat den Bund verurteilt, einem Fuhrunternehmer 22,41 € für einen im Jahr 2005 gezahlten Mautbetrag zu erstatten. Der 9. Senat kam im Urteil vom 25. Oktober 2012 (9 A 2054/07) zu der Auffassung, dass es an einer wirksamen Rechtsgrundlage für die Mauterhebung fehle. Die ...
Nordrhein-Westfalen: OVG gibt Kläger gegen Lkw-Maut recht
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