Nicht jedes Müllgefäß wurde von der Kommune zurecht aufgestellt

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Damit es zu einer gebührenpflichtigen Abfallentsorgung im Holsystem kommt, muss erstens auf dem Grundstück ein Abfallgefäß aufgestellt werden. Zweitens muss es zu einem Zuteilungsakt gekommen sein, bei dem eine Entscheidung der Kommune über das erforderliche Gefäßvolumen getroffen wurde. Dies bekräftigte der ...

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