Nicht jedwede wirtschaftliche Betätigung der Kommunen auf dem Gebiet der Abfallentsorgung ist zulässig. Die betroffene Privatwirtschaft könne nach wie vor die Art und Weise dieser Betätigung gerichtlich angreifen. Zu dieser Bewertung kommt Rechtsanwalt Jurist Markus W. Pauly nach der Entscheidung des ...
„Nicht jede kommunale Tätigkeit zulässig”
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