Die deutsche Möbelindustrie geht nicht davon aus, dass künftig größere Teile ihres Produktsortiments unter die Regelungen des ElektroG fallen. Man erkenne derzeit aus den gesetzlichen Regelungen nicht, dass die Einstufung bestimmter Möbel mit elektrischen Zusatz- bzw. Nebenfunktionen als Elektro- und ...
Möbelindustrie sieht Produkte nicht von ElektroG betroffen
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -