Fäkalien, Stroh und andere land- und forstwirtschaftliche Reststoffe fallen weiterhin nicht unter das Abfallrecht. Allerdings muss sichergestellt sein, dass durch die Nutzung kein schädigender Einfluss auf die Umwelt oder die menschliche Gesundheit entsteht. Das geht aus dem Entwurf der Novelle des ...
Landschaftspflegeholz und Gülle weiterhin kein Abfall
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