Landkreise müssen sich an Kosten für Altlastensanierung beteiligen

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VGH München weist Klage von Landkreis gegen Freistaat ab Landkreise sind grundsätzlich verpflichtet, für die Kosten einer Ersatzvornahme bei der Altlastenbeseitigung aufzukommen. Wie aus der Kurzbegründung eines Urteils (Az. 4 B 95.2874) des bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (VGH), München, hervorgeht, ...

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